Warum kommunale Aufarbeitung

Laut geltender Rechtslage sind Kommunen verpflichtet gewesen, Verordnungen im Sinne der Corona-„Schutz“-Maßnahmen durchzusetzen. Ein Beamter kann grundsätzlich Einwände hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Verordnungen seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber äußern. Ein Bürgermeister hätte demnach gegen die Ausführung der Corona-Maßnahmen wie Schulschließungen oder die Durchsetzung von Ausgangssperren Protest einlegen können. Allerdings muss man davon ausgehen, dass dies weitgehend ohne Konsequenzen geblieben wäre. Denn bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Im Falle eines sich wehrenden Bürgermeisters können übergeordnete Verwaltungsebenen von Landratsämtern, Regierungspräsidien bis zu den Ministerien Disziplinarverfahren einleiten, die sogar zur Absetzung des Bürgermeisters führen können. Am wirkungsvollsten hätte der Gemeinderat Einspruch gegen die Corona-Verordnungen einlegen können, indem er durch einen Mehrheitsbeschluss die Klärung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor einem Verwaltungsgericht erzwingt. Doch auch hier ist anzunehmen, dass ein Verwaltungsgericht dem allgemeinen Corona-Druck nachgegeben hätte und selbst beste Argumente für die Sinnlosigkeit der Maßnahmen und die hohen zu erwartenden Schäden nicht zugelassen hätte.

Dafür ist es nun zu spät. Die angerichteten Schäden sind riesengroß, körperlich, psychisch und wirtschaftlich. Die Kassen der Kommunen (Städte oder Gemeinden) sind nach Corona leer. Was bedeutet dies für die Zukunft? Viele kommunale Verantwortungsträger glauben, dass eine Aufarbeitung der Corona-Krise in der alleinigen Verantwortung auf Landes- und Bundesebene liegt. Doch das ist falsch. Davon abgesehen, wie lange es dauern wird, bis eine ehrliche und juristisch notwendige Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen auf Bundesebene erfolgt, sehen sie noch nicht die Chance, die eine fundierte Aufarbeitung für Städte und Gemeinden bieten. Bürgermeister und Gemeinderäte sind nicht dafür gewählt worden, unkritisch alles „von oben“ abzunicken. Sie sind rein dem Wohl ihrer Bürger verpflichtet. Darauf legen sie sogar einen Eid ab.

Angesichts der riesigen Schäden, die eine Kommune gezwungen wurde, an ihren Bürgern zu exekutieren, halten wir es für eine Bringschuld der Kommunen, die angerichteten Schäden professionell zu erfassen, zu dokumentieren und auszuwerten. Um dann mit dem Resultat Rechenschaft einzufordern. Wie konnte es zu solch einer gravierenden Fehleinschätzung seitens der vorgesetzten Behörden von Landratsämtern, Regierungspräsidien bis zu den Ministerien kommen? Wieso hat sich niemand für das Schadenspotential der Maßnahmen interessiert? Wurden Pflichten verletzt, liegt ein Versagen oder gar ein Amtsvergehen vor? Müssen Regressansprüche geltend gemacht werden? Denn der Coronaschaden belastet vor allem die Kommunen und schränkt sie in der Bewältigung zukünftiger Aufgaben massiv ein. Am Ende einer solchen kommunalen Aufarbeitung muss vor allem die Frage beantwortet werden: Wie kann man in Zukunft verhindern, dass es seitens der vorgesetzten Verwaltungsebenen wieder zu solchen Fehleinschätzungen kommt, mit der eine Stadt oder Gemeinde gezwungen wird, ihren eigenen Bürgern massiv zu schaden?

Doch nicht nur das. Eine kommunale Aufarbeitung der Corona-Krise bietet eine weitere, vielleicht sogar noch wichtigere Chance. In einer Gemeinde, wie in einer Stadt kennt man sich, teilweise ein Leben lang. Hier sind alte Freundschaften zerbrochen, hier wurde das gesellschaftliche Miteinander beschädigt, und hier fühlt sich weiterhin ein großer Teil der Bürger schmerzhaft von der Gemeinschaft ausgegrenzt. Deshalb kann eine kommunale Corona-Aufarbeitung in ganz besonders wirksamer Weise damit beginnen, nach der tiefen Spaltung wieder Brücken zueinander zu bauen. Aber nur dann, wenn sie in ehrlicher und fundierter Weise angegangen wird.